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Allgemeine Reparaturbedingungen

1. Angebotskosten
Für die Erarbeitung eines Angebotes auf Wunsch des Kunden vereinbaren die Parteien eine Vergütung in Höhe von 3,5% der Bruttoangebotssumme. Im Falle der Auftragserteilung wird diese Vergütung auf den Rechnungsendbetrag angerechnet.

2. Rücktrittsvorbehalt
Lässt sich der Reparaturauftrag aus von uns bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Gründen nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten ausführen, sind wir zum Rücktritt vom Reparaturauftrag berechtigt, wechselseitige Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

3. Änderungen des Reparaturumfanges
Erweisen sich während der Ausführung des Reparaturauftrages zusätzliche Leistungen aus bei Auftragserteilung nicht erkennbaren Gründen als notwendig, so sind wir berechtigt, diese Leistungen gegen eine angemessene zusätzliche Vergütung mit auszuführen, falls der Kunde nicht erreichbar ist und die Änderung des Reparaturumfanges für ihn zumutbar ist.

4. Reparaturzeiten
Angaben von Reparaturzeiten und Terminvereinbarungen sind unverbindlich.

5. Vorauszahlung
Nach Erteilung des Reparaturauftrages sind wir berechtigt, die Inangriffnahme der Arbeiten von einer angemessenen Vorauszahlung des Kunden abhängig zu machen.

6. Gewährleistung
Unsere Gewährleistungsverpflichtung bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. (Siehe VOB)
Unsere Gewährleistungsverpflichtung erlischt, wenn der Kunde oder ein Dritter ohne unsere Einwilligung an unseren Leistungen Reparaturen oder andere Eingriffe vornehmen lässt.

7. Fahrzeiten
Wir berechnen Fahrzeiten von unserem Betriebshof bis zum Sitz des Kunden als Arbeitszeit. Die angefallenen An- und Abfahrts-KM werden ebenfalls vom Sitz unseres Betriebshofes berechnet.

8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Materialien, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden, unser Eigentum.

9. Abrechnung und Zahlung des Reparaturauftrages
Die Abrechnung sowie die Zahlung der ausgeführten Arbeit erfolgt nach VOB.

  • Reparatur-Rechnungen, Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Abschlagsrechnungen, Zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum.
  • Schlußrechnungen, Zahlbar innerhalb von 18 Tagen ab Rechnungsdatum.

Allgemeine Liefer- & Vertragsbedingungen

1. Geltung
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Anderslautende Bedingungen des Bestellers binden uns auch dann nicht, wenn wir nicht widersprechen.

2. Vertragsabschluss und -umfang
Unsere Angebote sind solange unverbindlich, bis sie von uns schriftlich bestätigt werden. Angegebene Maße, Gewichte sowie etwaige Zeichnungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Die Einhaltung von Fristen und Terminen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Besteller voraus.

3. Gefahrübergang
Die Gefahr an dem Liefergegenstand geht auch bei frachtfreier Lieferung mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer auf den Besteller über.

4. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen.
Wenn der Liefergegenstand mit einer anderen beweglichen Sache zu einer neuen beweglichen Sache verbunden oder durch Verarbeitung oder Umbildung zu einer neuen Sache wird, bleiben wir Eigentümer bzw. Miteigentümer in dem Verhältnis des Wertes, den der Liefergegenstand zum Zeitpunkt der Verarbeitung zum Wert der neuen Sache hatte.

5. Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

6. Gewährleistung, Haftung
Die Gewährleistung beträgt 6. Monate, Die Frist beginnt mit Anlieferung beim Besteller. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzteillieferung fehl, so gewähren wir Kaufleuten eine Herabsetzung der Vergütung; Nichtkaufleuten steht nach ihrer Wahl das Recht auf Minderung oder Wandlung zu. Weitergehende Ansprüche, insbesondere für Folgeschäden, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Mängelfolgeschäden, gegen die der Besteller durch Zusicherung bestimmter Eigenschaften abgesichert werden
soll, oder sofern uns im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung nachgewiesen wird.

7. Gerichtsstand
Für alle sich aus diesem Lieferauftrag ergebenen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO genannte juristische Person ist, das Gericht zuständig, das für unsere Hauptverwaltung (Firmensitz) oder für unsere den Lieferauftrag ausführende Niederlassung zuständig ist.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sämtliche Geschäftsbedingungen basieren auf der VOB.

1. Preise
Die in unseren Angeboten und Rechnungen aufgeführten Einzelmaterial- und Lohnpreise sind Nettopreise, ohne die zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Skontoabzug auf sämtliche fälligen Rechnungen gewähren wir nicht.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen beiden Parteien kommt zustande

  • durch einen telefonisch erteilten mündlichen Auftrag (Kleinreparaturen);
  • durch einen schriftlichen, von beiden Parteien unterzeichneten Auftrag, nach Angebotsabgabe;
  • durch Akzeptieren unserer Geschäfts, Zahlungs- und Lieferbedingungen mittel schriftlicher Bestätigung;
  • per Email oder Fax durch den Auftraggeber.

3. Lieferbarkeit Materialien / Fehlerhafte Lieferung
Für die pünktliche Lieferung der von uns bestellten Ware übernehmen wir keine Gewährleistung. Die ungefähre Lieferzeit der bestellten Ware wird von uns in unseren Angeboten angegeben. Für fehlerhafte Lieferung oder beschädigte Ware übernehmen wir keine Gewährleistung.

4. Fälligkeit und Zahlung

  • Sämtliche Reparaturrechnungen sind zahlbar innerhalb von 10. Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  • Sämtliche Abschlagszahlungen sind zahlbar innerhalb von 10.Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  • Sämtliche Teilrechnungen sind zahlbar innerhalb von 10.Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
  • Sämtliche Schlußrechnungen sind zahlbar innerhalb von 18. Tagen an Rechnungsdatum ohne Abzug.
  • Sämtliche Materialeinkäufe, in unserer Geschäftsstelle, sind bar sofort ohne Abzug zahlbar.

5. Haftung
Wir haften, für von uns verursachten Schäden, mit einer Betriebshaftpflichtversicherung bei der GENERALI, mit folgenden Summen:

  • Personenschäden bis 10.000.000,00 €
  • Sachschäden bis 10.000.000,00 €
  • Vermögensschäden bis 10.000.000,00 €

Versicherungsnummer AachenMünchener: 160-FKGW-010.096.980.554
Wir haften nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des Liefer- und Dienstleistungsvertrag beschränkt. Weitergehende Haftungs-u. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Unsere Angebote oder Rechnungen und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden mit Sorgfalt zusammengestellt. Trotzdem können wir keine Haftung für eventuelle Druckfehler, technische Übertragungsfehler, Änderungen an den Waren oder für die anhaltende Lieferfähigkeit aller Waren übernehmen.

6. Datenschutz
Die Firma Heuer Sanitärtechnik GmbH ist berechtigt, die vom Käufer angegebenen Daten elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die Daten werden ausschließlich für Geschäftsbeziehungen zum Kunden verwendet. Zur Datenverarbeitung durch unser Unternehmen teilen wir Ihnen mit, dass die Datenerhebung zur Kommunikation nur mit Ihnen, Abgabe von Angeboten, Abrechnung von Leistungen oder zur Erfüllung von Verträgen erfolgt. Diese Daten haben Sie uns mitgeteilt. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und Fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht,
sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung erforderlich sind. Sofern Daten hiervon nicht erfasst sind, werden sie gelöscht, sobald sie für den Zweck, für den sie erhoben wurden, nicht mehr benötigt werden. Die Daten werden nicht an Dritte weitergeben.

Folgende Daten werden von uns gespeichert: Kundennummer, Vorname, Name, Ansprechpartner/Mieternamen, Anschrift, Tel.-Nr. Privat, Tel.-Nr. Geschäftlich, Tel. Mobil, Fax-Nr.,
Emailadresse, Arbeits-/Ausführungsort, Bankverbindung, An- und Abfahrts-KM, Kunde seit, von uns erstellte Fotos zwecks der Arbeitsausführung.

Datenschutzbeauftragter in unserem Unternehmen: Thomas Heuer

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden diesen Vertragsmantel durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die in ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmungen und dem Gesamtinhalt des Vertrages Rechnung trägt.

8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz der Heuer Sanitärtechnik GmbH, soweit gesetzlich zulässig.

Stundenlohn-Verrechnungssätze

Ab dem 01.01.2024 gelten bis auf Widerruf folgende Stundenlohnverrechnungssätze:

Arbeitszeiten
Mo+Di 7.00 – 17.00 Uhr  Mi. 7.00-13.30Uhr  Do. 7.00 – 16.00 Uhr  Fr. 7.00 – 13.30 Uhr

 

Stundenlohnverrechnungssätze ab dem 01.01.2024

Stundenlohnverrechnungssatz Monteurstunde: 65,00 € zzgl. 19 % MWST
Stundenlohnverrechnungssatz Helferstunde: 60,00 € zzgl. 19 % MWST
Stundenlohnverrechnungssatz Lehrlingsstunde: 43,00 € zzgl. 19 % MWST

Stundenlohnverrechnungssatz Meisterstunde: 87,50 € zzgl. 19 % MWST

Stundenlohnverrechnungssätze ab dem 01.06.2024

Stundenlohnverrechnungssatz Monteurstunde: 67,00 € zzgl. 19 % MWST
Stundenlohnverrechnungssatz Helferstunde: 62,00 € zzgl. 19 % MWST
Stundenlohnverrechnungssatz Lehrlingsstunde: 45,00 € zzgl. 19 % MWST

Stundenlohnverrechnungssatz Meisterstunde: 89,50 € zzgl. 19 % MWST

 

Nach den o.g. Arbeitszeiten berechnen wir die tariflichen Überstundenzulagen. Bei erschwerten Bedingungen (z.B. Kriechkeller) wird die geregelte tarifliche Sonderzahlung berechnet.

Im Notdienstbereich berechnen wir die Arbeitszeit zzgl. 50% Überstunden-Notdienstzulage ab.

An- und Abfahrts- bzw. Sonderfahrt-KM: 1,40 € zzgl. 19 % MWST

Ab dem 01.03.2022 berechnen wir Ihnen zusätzlich eine angepasste Energiekostenzulage/Treibstoffzulage vorerst bis 06.2024.